Die Firma Taxi-Meyer ist berechtigt und zugelassen, mit allen Kranken-kassen
die Fahrtkosten abzurechnen
(Institutionskennzeichen).
Speziell in den Bereichen Chemo- und Strahlentherapie sowie Dialyse-Fahrten
haben wir uns einen ausgezeichneten Namen geschaffen.
Unsere Fahrerinnen und Fahrer werden von den Patienten stets als zuvorkommend
und hilfsbereit angesehen.Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen
wie z. B. Fahrtkostenerstattung/Genehmigung sowie der Krankenkassen.
Bei stationären Aufnahmen bzw. Entlassungen ist keine Genehmigung
durch die Krankenkasse erforderlich.
Sie erreichen uns Montag bis Freitag durchgehend von
9.00 bis 17.00 Uhr
oder per
Email taximeyer-horb@t-online.de |
Zum Thema Sicherheit:
Rollstuhlbeförderung Sitzend bedarf einer besonderen Verantwortung.
Rollstuhl und Fahrgast müssen professionell gesichert sein, damit auch
im Falle eines Falles nichts passiert. Genauso muss das Ein- und Ausfahren in den Wagen mit besonderer Sorgfalt geschehen. Und besonders die eigentliche Fahrt hat mit eigener Umsicht zu erfolgen.
Unsere Fahrzeuge erfüllen die DIN 750878 Teil II die die Ausrüstung des
Wagens und die Art und Verwendung der Gurte regelt. Da diese DIN in kein Gesetz eingearbeitet ist, handelt es sich also um eine freiwillige Verpflichtung, die wir aber im lnteresse unserer Kunden gerne eingehen.
Auf unseren Rollstuhlbussen fährt nur besonders eingewiesenes und
erfahrenes Personal.
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